Allgemeines
Die Flugausbildung in den Vereinen in Baden Württemberg, die im Badenwürttembergischen Luftfahrtverband (BWLV) zusammengeschlossen sind, erfolgt im Rahmen der Globalausbildungsgenehmigung, die dem BWLV vom Regierungspräsidium Stuttgart bzw dem Luftsportgerätebüro des DAeC erteilt wurde.
Die Sportfliegergruppe Schwenningen am Neckar e.V. ist ermächtigt, Privatpiloten nach JAR-FCL auszubilden.
Möglichkeiten:
- PPL(N) / national (§1 LuftPersV) Berechtigt zum Führen von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen(SEP) mit einem maximalen Abfluggewicht bis 750kg nur in Deutschland. Die Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG) sowie die Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebenen Landflugzeuge (SEP) über 750 kg
- PPL(A) JAR-FCL Berechtigt zum Führen im In- und Ausland von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen (SEP) oder Reisemotorseglern (TMG) je nach dem, auf welcher Flugzeugart die Lizenz erworben wurde. Sie kann dann um weitere Klassenberechtigungen wie SEP, TMG, Wasserflugzeuge, mehrmotorige Flugzeuge erweitert werden.
- CVFR (Kontrollierter Sichtflug) Die Berechtigung auf der Basis des vorhandenen PPL(N) ICAO, kontrollierte Sichtflüge durchzuführen. Nur ein nationaler PPL(N) ICAO mit CVFR-Berechtigung kann in eine JAA Lizenz umgeschrieben werden.
- Nacht-VFR (Nacht-Sichtflug) Die Berechtigung auf der Basis des vorhandenem PPL(A), Sichtflüge bei Nacht durchzuführen.
- BZF 1, BZF 2, AZF (Sprechfunkzeugnisse)
persönliche Voraussetzungen zum Erwerb der Lizenzen PPL(N/A)
- Mindestallter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre
- Mindestalter bis zur Prüfung 17 Jahre
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (Untersuchung beim Fliegerarzt)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
- Antrag zur Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP) / (polizeiliches Führungszeugnis - genügt nicht mehr!!!) weitere Infos dazu finden Sie im Internet unter "ZÜP" bei GOOGLE
- bei einem minderjährigen Bewerber eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- (Bei Ausbildung durch die SFG Schwenningen e.V. - Mitgliedschaft in der Abt. Motorflug)
fachliche Voraussetzungen zum Erwerb der Lizenzen PPL(N/A)
- die theoretische Ausbildung
- die praktische Flugausbildung
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (Sprechfunkzeugnis)
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort (z.B. schon vorhanden von Fahrerlaubnis)
Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
und umfasst ca. 110 Stunden - der Theorieunterricht findet an 2 Abenden pro Woche statt.
Die praktische Ausbildung richtet sich nach der Art der angestrebten Lizenz.
- PPL(N) / national (§1 LuftPersV) Mindestens 35 Flugstunden auf SEP mit maximalem Abfluggewicht von 750 kg, davon 10 Std. Alleinflug. Verkürzte Ausbildung innerhalb von 4 Monaten 30 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug und darin ein Flug im Alleinflug über eine Strecke von 270 km. Teile der Ausbildung können auch auf TMG erfolgen.
- PPL(A) JAR-FCL Mindestens 45 Flugstunden auf SEP oder TMG, davon mindestens 25 mit Fluglehrer und mindestens 10 im Alleinflug und darin ein Flug im Alleinflug über eine Strecke von 270 km.
Der Erfolg der theoretischen und der praktischen Ausbildung muss jeweils in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Hinweis
Inhaber der nationalen Lizenz können über weitere Stufen (CVFR - Kontrollierter Sichtflug) ebenfalls die Lizenz nach JAR-FCL erwerben.