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Nachweis von Englischkenntnissen

zum 31.12.2010 laufen die "Großvaterrechte" betreffen der Language Proficiency aus. Nach dem 31.12.2009 muß jeder, der ins Ausland fliegen will, mindestens über den Level 4 der englischen Sprache verfügen.

Hierzu ist eine Sprachprüfung erforderlich, die einen Verstehensteil und einen Gesprächsteil umfaßt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Übungssoftware zum Verstehensteil können sie z.B. unter diesem Link erwerben!

Hintergründe und Beispiele zum Gesprächsteil finden Sie auf der ICAO-Website. Auch dort kann eine CD erworben werden.

 

 



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N 48° 03´ 56´´;   E 8° 34´ 17´´

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