
Zugelassen sind in Schwenningen ein- und mehrmotorige Flugzeuge (auch mit Strahltriebwerken) mit einem maximal zulässigen Abfluggewicht von 5,7 t.
Hubschrauber sind ebenfalls zugelassen bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 5,7 t.
Eigenstartfähige Segelflugzeuge und Motorsegler sind in Schwenningen unbeschränkt zugelassen.
Segelflugzeuge sind in Schwenningen für Eigenstart und F-Schlepp zugelassen.
Ein Schleppflugzeug ist derzeit in Schwenningen nicht stationiert, kann aber ggf. angefordert werden.
Seit Januar 2003 sind auch aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL) zugelassen.
Am Flugplatz Schwenningen wird regelmäßig Fallschirmsport betrieben.
Gesprungen wird überwiegend an Samstagen, Sonn- und Feiertagen.
Im Sommerhalbjahr ist auch Mittwochs und Freitags Sprungbetrieb.
Der Flugplatz Schwenningen ist auch für Ballonstarts zugelassen.
Flugzeuge mit höherem zulässigen Startgewicht aber entsprechend geringer Start- und Landebahnlänge können in Einzelfällen zugelassen werden.
Für Ausnahmegenehmigungen zuständig ist das Regierungspräsidium Freiburg.









